Allgemeine Ge­schäfts­be­din­gun­gen der Fir­ma CB Design & Layout, In­ha­be­rin Claudia Zantopp (Auftragnehmerin)

 

1. Auftragserteilung

1.1

Der Auf­trag gilt als er­teilt zu den von der Auf­trag­neh­me­rin ge­nann­ten bzw. in der Preis­lis­te ent­hal­te­nen Kon­di­tio­nen. Mit Auf­trags­er­tei­lung, spätestens aber bei Lieferung der ersten Entwürfe nach dem Angebot ohne Widerspruch des Auftraggebers gel­ten die­se AGB ak­zep­tiert als Vertragsgrundlage.  

 

2. Auftragsbearbeitung

2.1

Bei Gestaltung eines Lo­gos ge­hen nach Fer­tig­stel­lung, Ab­nah­me und Zah­lung der ge­sam­ten Ver­gü­tung na­tür­lich sämt­li­che Nut­zungs­rech­te auf den Kun­den über. Im Preis für ein Lo­go­de­sign sind bis zu 3 un­ter­schied­li­che Ent­wür­fe in­klu­sive, wo­von ei­ner dann bis zu 3 wei­te­re Ma­le kor­ri­giert wer­den kann, um die Wün­sche des Kun­den zu er­fül­len. Mehraufwand wird gesondert abgerechnet. Soll­te der Kun­de be­reits kon­kre­te Vor­stel­lun­gen dar­stel­len, wird an­hand die­ser Vor­stel­lung ein Ent­wurf ge­fer­tigt, an­sons­ten wird frei ge­stal­tet.

 

2.2

Bei Gestaltung von Briefpapier, Plakaten/Flyern, Visitenkarten und Wer­bung, so­wie Web­de­sign ist 1 Ent­wurf vor­ge­se­hen mit 3 Kor­rek­tur­läu­fen oh­ne Auf­preis.

 

2.3

Die Leistung der Auftragnehmerin gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber ihre Leistung (z.B. Website) in Benutzung nimmt (indem diese online gestellt wird) und binnen  14 Tagen nach Inbenutzungnahme keine Mängel an der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistung rügt. 

 

2.4

Gestellte Termine sind keine Fix­ter­mi­ne, wer­den je­doch nach Mög­lich­keit im­mer ein­ge­hal­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn die Auf­trag­neh­me­rin für die Or­ga­ni­sa­tion des Drucks be­auf­tragt wur­de und es wi­der Er­war­ten in der Dru­cke­rei län­ger dau­ert als an­ge­ge­ben. Hier­für trägt die Auf­trag­neh­me­rin kei­ne Ver­ant­wor­tung. Bei Über­schrei­ten der Lie­fer­zeit hat der Auf­trag­ge­ber kein An­recht auf Rück­tritt, Ver­zugs­stra­fen oder Scha­den­er­satz.

 

2.5

Für Farb­ab­wei­chun­gen im Druck über­nimmt die Auf­trag­neh­me­rin keine Ver­ant­wor­tung, es wird die Entwurfsversion in den Druck ge­ge­ben, von der Sie zu­vor ei­nen Kor­rek­tur­aus­druck bzw. PDF zur An­sicht er­hal­ten ha­ben. Die Be­gut­ach­tung von Kor­rek­tur­ab­zü­gen so­wie die schrift­liche oder fern­münd­li­che Pro­duk­tions­frei­ga­be durch den Auf­trag­ge­ber ent­bin­det die Auf­trag­neh­me­rin von je­der Ver­ant­wor­tung für spä­te­re Feh­ler. Zur Erstellung eines Proofs vor Drucklegung wird ausdrücklich geraten, wenn der Druckauftrag durch den Auftraggeber in Eigenregie vergeben wird.

 

2.6

Reklamationen er­kenn­ba­rer Män­gel müs­sen der Auf­trag­neh­me­rin in­ner­halb von 10 Ta­gen nach Er­halt ei­nes ge­druck­ten ge­stal­te­ten Er­zeug­nis­ses schrift­lich an­ge­zeigt wer­den. Bei be­rech­ti­gten Be­an­stan­dun­gen er­folgt nach Wahl der Auf­trag­neh­me­rin in­ner­halb an­ge­mes­se­ner Frist ei­ne kos­ten­lo­se Nach­bes­se­rung bzw. Er­satz­lie­fe­rung. So­weit die­se Maß­nah­men die Re­kla­ma­tion be­sei­ti­gen, sind Wand­lungs- oder Min­de­rungs­an­sprü­che so­wie das Recht zum Rück­tritt vom Ver­trag aus­ge­schlos­sen. Ei­ne Haf­tung für jeg­li­che Art von Man­gel­fol­ge­schäd­en ist aus­ge­schlos­sen, so­fern der Auf­trag­neh­me­rin nicht Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit nach­ge­wie­sen wer­den kann. Der Auf­trag­ge­ber ist hier­bei zum Nach­weis ver­pflich­tet.

 

2.7

Bei Über­ein­kunft der Ge­stal­tung ei­ner Web­site durch die Auf­trag­neh­me­rin erklärt sich der Auf­trag­ge­ber da­mit ein­ver­stan­den, dass sie einen klei­nen Link auf ihre In­ter­net­sei­te an­bringt. Die gestaltete Website unterliegt dem Copyright der Auftragnehmerin und darf nicht an­der­wei­tig ko­piert oder re­pro­du­ziert wer­den. Bei eventu­el­ler spä­te­rer Be­ar­bei­tung durch eine Fremd­fir­ma darf die­se nicht ihr Copy­right an der Sei­te an­brin­gen und sich dam­it als Ur­he­ber aus­ge­ben. Bei Be­kannt­wer­den wird der Auf­trag­ge­ber zur Re­chen­schaft ge­zo­gen wer­den. Selb­stän­di­ge Än­de­run­gen an der Web­si­te durch den Auf­trag­ge­ber sind un­be­rührt davon.

 

2.8

Für die Effektivität/Schnelligkeit der Umsetzung bei Suchmaschineneinträgen für durch die Auftragnehmerin erstellte Internetpräsenzen kann keine Garantie/Gewähr gegeben werden, da die Auftragnehmerin darauf keinerlei Einfluss hat nachdem die Domain des Auftraggebers in den Suchmaschinen eingetragen wurde.

 

2.9

Ein uneingeschränktes Wider­rufs­recht be­steht in­ner­halb von 14 Ta­gen nach Auf­trag­stel­lung (ge­mäß § 312 d, 2 Fern­ab­satz­ge­setz). Hier­zu ge­nügt ein schrift­li­cher Wi­der­ruf per Post oder Mail (si­ehe Kon­takt).

 

2.10

Im Falle des Widerrufs oder einer fristlosen Kündigung seitens des Auftraggebers (während die Auftragsbearbeitung bereits vorangeschritten ist) wird ein Mindesthonorar berechnet, welches dem aktuellen Bearbeitungsstand entspricht. Grundlage hierfür ist das BGB (vergl. § 649).

 

2.11

Kostenlose Testarbeiten zur Prüfung der Arbeitsqualiät der Auftragnehmerin sind grundsätzlich nicht möglich.

 

2.12

Die Auftragnehmerin weist darauf hin, sich eine Risikobewertung (Auskunft über Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit) mittels der Nutzung von E.L.V.I.S. vorzubehalten. Mit dieser Information kommt die Auftragnehmerin der Benachrichtigungspflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach.

 

2.13

In manchen Fällen werden gezeichnete Elemente im Logodesign gewünscht, wie z.B. Tiere, Ornamente, menschliche Darstellungen etc. Die Auftragnehmerin in Ausnahmefällen auf eine ihr zur Verfügung stehende Bilddatenbank zurückgreifen deren Inhalte sie jedoch abwandelt, z.B. durch farbliche oder formbezogene Änderung. Grundsätzlich ist es also möglich, da alle Designer weltweit darauf Zugriff haben können, dass eine ähnliche Zeichnung anderweitig verwendet wird oder wurde.

 

2.14

Je nach Layout einer beauftragten Website kann ein zu 100% responsives Design (für mobile Geräte) nicht immer garantiert werden. Dies ist kein Reklamationsgrund.

 

 

3. Zahlung

3.1

Sämtliche Rech­nun­gen sind soweit nicht anders vereinbart zahl­bar in­ner­halb von 10 Ta­gen nach Rech­nungs­stel­lung, also Ausstellungsdatum der Rechnung (Ra­ten­zah­lun­gen sind un­ter Um­stän­den nach Ab­spr­ache mög­lich). Sie er­hal­ten ei­ne Rech­nung mit aus­ge­wie­se­ner Mehr­wert­steu­er sobald die Auftragnehmerin die ersten Entwürfe geliefert hat. Soll­te die Rech­nung nicht in­ner­halb des ge­nann­ten Zeit­raums be­gli­chen wer­den, fal­len die üb­li­chen Mahn­ge­büh­ren an (1. Mahnung 5,- €, 2. Mahnung 10,- €). Es wird da­rauf hin­ge­wie­sen, dass im In­te­res­se der zah­len­den Kun­den und um die Prei­se sta­bil hal­ten zu kön­nen je­de nach der 2. Mahnung aus­blei­ben­de Zah­lung, auch mit noch so ge­rin­gem Rech­nungs­wert, bis in die letz­te In­stanz recht­lich ein­ge­for­dert wird (siehe Nachsatz dieser AGB). Die Lieferung der finalen Entwürfe erfolgt erst nach Geldeingang - auch erst dann gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.

 

3.2

Die Auftragnehmerin akzeptiert als Zahlungsmöglichkeiten Überweisung oder PayPal (an info@die-designwerkstatt.de). Entstehende Kosten für Überweisungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber, bitte informieren Sie sich vor Zahlung bei Ihrer Bank über ggf. entstehende Kosten.

 

3.3

Eine Rück­er­stat­tung des Kauf­prei­ses bei Nicht-Ge­fal­len ist nicht mög­lich. Die Auf­trag­neh­me­rin ist selbst­ver­ständ­lich be­müht, je­dem Kun­den das zu lie­fern, was er­war­tet wird. Siehe hierzu auch Urteil des Amtsgerichts München vom 19.4.11, AZ 224 C 33358/10.

 

3.4

Bei Kunden aus dem Ausland verlangt die Auftragnehmerin grundsätzlich Vorauskasse.

 

 

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1

Bei geliefertem Bildmaterial hat der Auftrag­ge­ber Sor­ge dafür zu tra­gen, dass die­ses nicht an­der­wei­tig ur­he­ber­recht­lich ge­schützt ist und ei­ne Ver­wen­dung ver­bo­ten ist. Soll­te der Auf­trag­neh­me­rin vor­sätz­lich und wis­sent­lich ur­he­ber­recht­lich ge­schütz­tes Ma­te­ri­al zur Be­ar­bei­tung ge­ge­ben wer­den, trifft die­se kei­ne Schuld an ggf. fol­gen­den Re­gress­an­sprü­chen der Ur­heber.

 

4.2

Eventuell ist der Auftraggeber zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn er die Auftragnehmerin beauftragt. Dies gilt hauptsächlich für mehrfach wiederkehrende Aufträge, Auftraggeber welche die Arbeitsergebnisse der Auftragnehmerin weiterverkaufen oder anderweitig kommerziell nutzen. Auch wenn Sie neben der Auftragnehmerin vor/nach einem einmaligen Auftrag andere Künstler/Publizisten beauftragen kann es zu einer Zahlungsverpflichtung kommen. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für die Meldung der erteilten Aufträge bei der Künstlersozialkasse, unabhängig von eventuellen Umsatzmitteilungen am Jahresende durch die Auftragnehmerin! Details hierzu finden Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.

 

4.3

Für Recht­schreib­feh­ler nach Frei­gabe über­nimmt die Auf­trag­neh­me­rin kei­ner­lei Ver­ant­wor­tung, egal ob bei einem Druck- oder Web­de­sign­auf­trag. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­ant­wort­lich für das Kor­rek­tur­le­sen.

 

4.4

Markenrechtsrecherche beim Logodesign ist nicht Bestandteil einer Beauftragung der Auftragnehmerin. Eine eventuell gewünschte Markenanmeldung muss der Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten durchführen. Die Auftragnehmerin weist jedoch darauf hin, dass nicht jedes Logo weltweit irgendwo registriert ist, sodass immer die Möglichkeit ähnlicher Elemente bestehen kann, auch wenn dies nicht so beabsichtigt wurde.

 

4.5

Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Aktualität seiner Website selbst verantwortlich, nachdem diese ihm von der Auftraggeberin übergeben wurde. Sollte die Internetseite in der Zukunft z.B. durch einen Hacker-Angriff nicht mehr erreichbar sein oder anderweitig unbrauchbar werden, kann die Auftragnehmerin die Website nur wiederherstellen, wenn der Auftraggeber eine entsprechende Sicherung, z.B. mittels Akeeba-Backup, liefern kann. Die Wiederherstellung wird je nach Aufwand berechnet. Für nicht durch den Auftraggeber gesicherte Website-Inhalte übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung. Ebenso ist der Auftraggeber selbst verpflichtet, sich rechtlich zu informieren, ob das zum Zeitpunkt der Onlinestellung in die Website integrierte Impressum, sowie die Datenschutzerklärung den aktuellen rechtlichen Ansprüchen genügen. Die von der Auftragnehmerin integrierte Datenschutzerklärung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. dass sie rechtlich einwandfrei formuliert wäre - die finale rechtliche Prüfung liegt immer im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Sofern die Auftragnehmerin mit der technischen Wartung der Website beauftragt ist, zählt hierzu keine dauerhafte Kontrolle ob Inhalte von Impressum/Datenschutzerklärung den aktuellen Ansprüchen genügen - nach Übergabe der Website ist der Kunde selbst für die inhaltliche Pflege verantwortlich. Da die Auftragnehmerin für eine rechtliche Beratung weder ausgebildet noch befugt ist, wenden Sie sich ggf. an einen Internet-Fachanwalt wie z.B. https://www.e-recht24.de/

 

 

5. Urheberrecht/Nutzungsrecht

5.1

Alle durch die Auftragnehmerin gestalteten Objekte unterliegen ihrem Urheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das volle Nutzungsrecht nach vollständigem Rechnungsausgleich. Unberührt hiervon sind bloße Reinzeichnungen/grafische Umsetzungen die ohne gestalterisches Zutun der Auftragnehmerin auf Basis einer zu 100% fertigen Vorlage des Auftraggebers umgesetzt werden. Der Auftragnehmerin wird für alle ihrem Urheberrecht unterliegenden Gestaltungsarbeiten das Recht eingeräumt, diese zu Werbezwecken z.B. auf ihrer Website oder in sozialen Medien zu nutzen bzw. Kunden als Referenz anzuführen es sei denn, diese weisen ausdrücklich darauf hin, nicht als Referenz genannt werden zu wollen.

 

5.2

Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen die durch die Auftragnehmerin gestalteten Erzeugnisse nicht durch den Auftraggeber verwendet werden, bei Zuwiderhandlung wird die Auftragnehmerin die nötigen rechtlichen Schritte einleiten und ggf. eine Unterlassungsaufforderung erwirken.

 

5.3

Soweit nicht explizit vereinbart, gibt die Auftragnehmerin keine Rohdaten zur weiteren Bearbeitung durch Dritte heraus. Der Auftrag gilt seitens der Auftragnehmerin standardmäßig als erfüllt, wenn diese die Logodateien in den Dateiformaten CDR, EPS, AI, GIF, TIF, JPG und PNG liefert, sowie druckfähige Vorlagen für Flyer, Folder, Briefpapier, Visitenkarten und ähnliches im PDF-Format (als geschlossene Dateien). Wird die Herausgabe der offenen Satzdateien gewünscht, ist dies nach vorheriger Absprache und unter Zahlung einer jeweils angemessenen Summe möglich. Davon unberührt bleibt das Urheberrecht der Auftragnehmerin an den Rohdaten.

 

Claudia Zantopp, Wesenberg im August 2022